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  • 13 Sep
     

    3G – Regelungen für Kinder & Jugend

    Posted by Viktor Kunz, | 09-13-2021

     

    Liebe Tänzer*innen, vor allem liebe Eltern,

    da ab morgen, Dienstag, den 14.09.21, zusammen mit der Schule auch unsere Kinder – und Jugendkurse wieder anlaufen, hier nun die Details bzgl. der 3G – Nachweispflicht:

    – Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinerlei Testnachweise, müssen allerdings für die Teilnahme am Kindertanzen symptomfrei sein

    – Schüler*innen ab der 1. Klasse müssen beim ersten Besuch nach den Sommerferien ihren aktuellen Schülerausweis für das Schuljahr 21 / 22 vorzeigen, als Nachweis, dass sie innerhalb der Schule regelmäßig getestet werden

    Grundsätzlich gilt: Um das allgemeine Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, werden Eltern dazu angehalten, sich VOR der Tanzschule (nicht mehr IN der Tanzschule) von ihren Kindern zu verabschieden und sie hier dann wieder abzuholen.

    Nach wie vor gilt: Kinder ab dem sechsten Geburtstag benötigen eine medizinische Gesichtsmaske, sowohl im Empfangsbereich als auch auf den Toiletten der Tanzschule.

    Wir freuen uns, euch nun nach den Ferien gesund und munter wiederzusehen! 🙂

    Euer TSM – Team