AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz und dem Kunden geschlossen werden.

2. Anmeldung

Für die Anmeldung zu einem befristeten oder unbefristeten Tanzkurs in der Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz muss der Kunde die AGB akzeptieren. Mit Abgabe eines Anmeldeformulars, Unterzeichnung eines digitalen Anmeldeformulars oder Absenden einer Online – Anmeldung auf unserer Website www.tanzschulemangfalltal.de werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.
Bei minderjährigen Personen ist der Antrag von einem Erziehungsberechtigten zu stellen und zu unterzeichnen bzw. abzusenden. Der Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner der Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen einer Tanzschule gemäß den Beschreibungen des gebuchten Tanzkurses. Der Vertrag kommt zustande mit: ADTV Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz, An der Alten Spinnerei 10, 83059 Kolbermoor.
Die genaue Stundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Kurses, die konkreten Termine bzw. Einstiegstermine, die möglichen Buchungsoptionen mit den entsprechenden Kurshonoraren sowie der Inhalt der Tanzkurse ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Kurses in der Buchungsmaske auf der Website www.tanzschulemangfalltal.de.
Die Vertragssprache und die verwendete Sprache im gesamten Unterrichtsangebot der Tanzschule ist Deutsch.

4. Widerrufsrecht & Übertragung von Stunden

Der Kunde hat das Recht, bis zu 14 Kalendertagen vor Beginn des gebuchten Kurses, ohne Angaben von Gründen, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Hierzu bedarf es einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss der Widerrufung, entweder schriftlich einzureichen an Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz, An der Alten Spinnerei 10, 83059 Kolbermoor oder in Textform per E – Mail an info@tanzschulemangfalltal.de.
Eine Rückerstattung entrichteter Kursgebühren bei Nichtteilnahme oder versäumten Stunden erfolgt nicht. Diese können nach Absprache, Kapazität und Angebotslage in Parallelkursen der gleichen Stufe vor- oder nachgeholt werden. 
Im Falle einer Nichtteilnahme durch Krankheit kann ein Vertrag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes in vorheriger Absprache mit der Tanzschule für eine Dauer von maximal drei Monaten stillgelegt werden. Bei Einreichung einer Kündigung innerhalb dieser Stilllegung wird die ausgesetzte Zeit am Ende des Vertrages angehängt und in Rechnung gestellt. Sollte eine weitere Teilnahme an einem gebuchten Tanzkurs nicht mehr möglich sein, kann unter Vorlage eines Attestes eine Gutschrift in Form eines Gutscheins erfolgen.
Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung keinen zwingenden Grund für die Erstattung gezahlter Kurshonorare darstellen und diese in solchen Fällen fortzuzahlen sind.
Ein gebuchter Kurs ist nicht auf dritte Personen übertragbar.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit eines Vertrags richtet sich nach der bei der Anmeldung gewählten Buchungsoption. Hierbei wird unterschieden zwischen befristeten Verträgen (Kursbuchung, Flexpreise, 10er Karten) und unbefristeten Verträgen (Abos).
Befristete Verträge enden automatisch nach Ablauf bzw. Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten.
Unbefristete Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um weitere drei Monate , sofern nicht mit der Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende schriftlich oder in Textform gekündigt wird.
Bei Sonderveranstaltungen behält sich die Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz vor, geplante Unterrichtseinheiten eines befristeten oder unbefristeten Tanzkurses zu verschieben bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Das Gleiche gilt bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, etc.). In solchen Fällen werden dem Kunden Ausweich- bzw. Ersatztermine bekanntgegeben, an denen er kostenfrei teilnehmen kann.

6. Ferien – und Feiertagsregelung

Während der bayerischen Schulferien findet kein regulärer Kursbetrieb statt. Ausgenommen sind die ersten vier Wochen der Sommerferien (August).
Bei unbefristeten Verträgen sind die monatlichen Gebühren auch für die Ferienzeiten zu entrichten, da diese über das gesamte Kalenderjahr kalkuliert sind.
An gesetzlichen Feiertagen behält sich die Tanzschule Mangfalltal – Viktor Kunz vor, die regulären Kurse ausfallen zu lassen. Befristete Kurse verschieben sich hierbei automatisch um eine Woche. Bei unbefristeten Kursen wird der Kunde angehalten, einmalig einen Ausweichtermin an einem anderen Tag innerhalb der entsprechenden Woche zu besuchen.